Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Doms-Elements UG
(Handel mit Bauelementen, Rollos, Werk- und Bauleistungen, Abbruch/Demontage, Handelsvertretung/Vermittlung)
Stand: 09/2025
1. Begriffe und Geltungsbereich
1.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
1.2 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“) und dem Kunden („Auftraggeber“ oder „Kunde“), insbesondere für:
- Kauf- und Lieferverträge (Materialhandel, Bauelemente, Rollos, Zubehör),
- Werkverträge (Montage-, Renovierungs-, Sanierungs- und Serviceleistungen),
- Abbruch- und Demontageleistungen,
-
Handelsvertretungs- und Vermittlungstätigkeiten.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
1.5 Gesetzlich zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibung und Rangfolge
2.1 Grundlage sind unser Angebot, die Auftragsbestätigung, diese AGB sowie ggf. Leistungsverzeichnisse, Zeichnungen, Pläne, Bemusterungen und Montage-/Ausführungsrichtlinien.
2.2 Rangfolge: (1) Auftragsbestätigung, (2) Angebot inkl. Nachträge, (3) besondere Projektbedingungen, (4) diese AGB, (5) bauseitige Unterlagen.
2.3 Technische Angaben verstehen sich als Nähernormen; zulässige Toleranzen gelten als vereinbart.
2.4 Werkstoff-, Farb- und Strukturtoleranzen (Profile, Glas, Rollos, Beschichtungen) sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.
2.5 Von uns erstellte Pläne, Zeichnungen, Aufmaße und Berechnungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig.
3. Aufmaß, Maßeingabe und Planung
3.1 Verbindliches Aufmaß erfolgt durch uns, sofern beauftragt. Erfolgt die Maßeingabe durch den Kunden, trägt dieser das Risiko.
3.2 Baukörperbedingte Anpassungen sind nicht im Grundpreis enthalten.
3.3 Planungs-, Prüf- oder Nachweisleistungen sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
3.4 Für die Erstellung eines Feinaufmaßes erheben wir eine Pauschale von 300 EUR zzgl. MwSt. Diese wird bei Auftragserteilung auf den Gesamtpreis angerechnet. Erfolgt keine Beauftragung und der Kunde erteilt den Auftrag an einen Dritten, bleibt der Anspruch auf Zahlung der Aufmaßkosten bestehen.
4. Änderungen, Zusatzleistungen und Behinderungen
4.1 Änderungen oder Mehrleistungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt) und werden nach aktuellen Einheitspreisen/Regiestundensätzen abgerechnet.
4.2 Behinderungen (fehlende Baufreiheit, Wartezeiten, gesperrte Zufahrten, fehlende Medien) verlängern Fristen und verursachen Mehrkosten.
4.3 Preisgleitklausel: Steigen unsere Einkaufspreise um mehr als 5 %, dürfen wir anpassen; bei mehr als 10 % kann der Kunde kündigen.
4.4 Nachträge: Verlangt der Kunde Änderungen oder zusätzliche Leistungen, haben wir Anspruch auf Anpassung der Vergütung – auch ohne vorherige schriftliche Vereinbarung, wenn die Ausführung angeordnet wurde.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise verstehen sich in EUR zzgl. USt., wenn nicht anders angegeben.
5.2 Materiallieferungen: 100 % Vorkasse.
5.3 Werk- und Bauleistungen:
- 40 % bei Auftrag,
- 50 % bei Lieferung/Start,
-
10 % nach Fertigstellung und Abnahme.
5.4 Zahlungsziel: 10 Tage netto.
5.5 Verzugszinsen: Verbraucher Basiszins + 5 PP, Unternehmer Basiszins + 9 PP, zzgl. Mahnpauschale.
5.6 Bei Zahlungsverzug/Bonitätszweifeln: Leistung nur gegen Vorkasse/Sicherheit.
5.7 Aufrechnung/Zurückbehalt: nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen; Zurückbehalt höchstens in Höhe des Doppelten der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.
5.8 Bei Nichtzahlung dürfen wir Arbeiten einstellen; Mehrkosten trägt der Kunde.
5.9 Reverse-Charge (§ 13b UStG): Bei Bauleistungen an bauleistende Unternehmer schuldet der Kunde die Umsatzsteuer. Er muss uns mitteilen, wenn er nicht Bauleistender ist.
5.10 Unsere Preise und gewährten Rabatte beruhen auf der im Angebot kalkulierten Gesamtmenge. Sie gelten nur bei Abnahme des vollständigen Angebotsumfangs.
5.11 Erfolgt eine Teilabnahme durch den Kunden, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend der tatsächlich abgenommenen Menge neu zu kalkulieren. Mengenrabatte gelten ausschließlich für die Gesamtmenge.
5.12 Sicherheitseinbehalte sind nur zulässig, wenn vertraglich vereinbart. Wir können Sicherheitseinbehalte durch selbstschuldnerische Bürgschaft ablösen.
6. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
6.1 Termine sind unverbindlich, sofern nicht fix zugesagt.
6.2 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, Vorleistungen Dritter oder höhere Gewalt verlängern Fristen. Vertragsstrafen gelten nur, wenn ausdrücklich vereinbart und sind auf 5 % der Auftragssumme begrenzt.
6.3 Gefahrübergang:
- Verbraucher: mit Übergabe,
-
Unternehmer: mit Übergabe an Frachtführer.
6.4 Entladung, Krane, Zufahrten sind bauseitig.
6.5 Lieferzeiten für Sonderanfertigungen, Rollos und farbige Profile können variieren; verbindlich sind nur unsere Auftragsbestätigungen.
7. Eigentumsvorbehalt
- Verbraucher: mit Übergabe,
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7.2 Unternehmer: verlängerter Eigentumsvorbehalt; Forderungen aus Weiterverkauf gelten als abgetreten.
7.3 Verarbeitung: Miteigentum im Verhältnis der Werte.
7.4 Zugriffe Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen.
8. Montage- und Bauleistungen
8.1 Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik.
8.2 Nicht enthalten: Maler-, Putz-, Trockenbau-, Estrich-, Elektroarbeiten, Gerüst, Kran, Kernbohrungen, Verleistung/Verkleidung, Fensterbänke, Sonnenschutz-/Elektroanschlüsse, sofern nicht ausdrücklich angeboten.
8.3 Bauseitige Pflichten: Baufreiheit, trockene Untergründe, Schutz angrenzender Bauteile, Strom/Wasser, Staubschutz, Genehmigungen.
8.4 Einbruchschutz: erhöht Sicherheit, absoluter Schutz technisch nicht möglich.
8.5 Glas/Rollos: Farb-/Strukturtoleranzen, Anisotropien, Kondensatbildung sind kein Mangel, sofern technisch im Rahmen.
9. Abnahme
9.1 Abnahmereife wird angezeigt; Kunde nimmt unverzüglich ab.
9.2 Fiktive Abnahme nach Fristsetzung, wenn keine Mängel angezeigt.
9.3 Nutzung gilt als Teilabnahme.
9.4 Mit Abnahme beginnt Verjährung und Gefahrübergang.
10. Gewährleistung
10.1 Verbraucher: Bauwerke 5 Jahre, Lieferungen 2 Jahre.
10.2 Unternehmer: Bauwerke 5 Jahre, Lieferungen 1 Jahr.
10.3 Offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen rügen.
10.4 Keine Gewähr bei unsachgemäßer Nutzung, Veränderungen, fehlender Wartung, bauseitigen Mängeln.
10.5 Nacherfüllung nach unserer Wahl; nach zweimaligem Fehlschlag: Minderung/Rücktritt.
10.6 Nebenpflichtverletzungen verjähren spätestens mit Ablauf der Mängelansprüche der Hauptleistung.
10.7 Bei Vermittlung: keine Gewähr für Dritte.
11. Haftung
11.1 Haftung uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Kardinalpflichten; Haftung begrenzt auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11.3 Keine Haftung für mittelbare Schäden/entgangenen Gewinn.
11.4 Unsere Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssummen unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
11.5 Haftungsprivilegien auch für Erfüllungsgehilfen.
12. Mitwirkung, Arbeitsschutz
12.1 Kunde ist Bauherr und verantwortlich für SiGeKo nach BaustellV.
12.2 Hot-Work-Erlaubnis ist bauseitig.
12.3 Arbeitszeiten: Mo–Fr 7–18 Uhr; Abweichungen gegen Mehrkosten.
13. Abbruch- und Demontagearbeiten
13.1 Leistung nur im vereinbarten Umfang; statische Sicherungsmaßnahmen sind nicht enthalten.
13.2 Schadstoffe (Asbest, KMF, PCB, PAK, Schimmel): Kunde muss schriftlich informieren; bei Verdacht Unterbrechung, Kosten trägt der Kunde.
13.3 Für verdeckt liegende Leitungen/Rohre keine Haftung.
13.4 Staub, Lärm, Erschütterungen sind arbeitsbedingt.
13.5 Entsorgungskosten trägt der Kunde, außer ausdrücklich angeboten.
13.6 Genehmigungen (Halteverbote, Container) sind bauseitig.
13.7 Immissionsschutz/Anzeigen obliegen dem Kunden.
14. Handelsvertretung und Vermittlung
14.1 Hauptvertrag entsteht zwischen Kunde und Drittfirma.
14.2 Wir haften nicht für Vertragserfüllung der Drittfirma.
14.3 Provision fällig mit Abschluss des Hauptvertrages.
15. Subunternehmer
15.1 Wir dürfen Subunternehmer einsetzen. Vertragspartner bleibt allein der Kunde mit uns.
15.2 Keine Haftung für Ansprüche von Subunternehmern gegenüber dem Kunden.
15.3 Wir sichern Einhaltung von AEntG, MiLoG, SchwarzArbG durch Subunternehmer zu.
16. Produkt- und Smart-Home-Hinweise
16.1 Schnittstellen zu Elektrik/IT nur bei ausdrücklicher Beauftragung.
16.2 Wartung von Beschlägen, Dichtungen, Rollos erforderlich; sonst Verlust von Mängelrechten.
16.3 Kondensat, Spannungen, Farbveränderungen sind systembedingt und kein Mangel.
17. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung nach DSGVO.
18. Widerrufsrecht für Verbraucher
19.1 Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen.
18.2 Kein Widerrufsrecht besteht bei Maßanfertigungen (Fenster, Türen, Rollos) und vollständig erbrachten Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
18.3 Die gesetzliche Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular wird dem Kunden separat in Textform zur Verfügung gestellt.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
19.2 Gerichtsstand für Unternehmer: Sitz unseres Unternehmens; für Verbraucher gesetzliche Gerichtsstände.
19.3 Verbraucherhinweis: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19.4 Unwirksame Bestimmungen berühren übrige nicht; es gilt die gesetzliche Regelung.
19.5 Textform (z. B. E-Mail) genügt, soweit nicht Schriftform vorgeschrieben ist.